Aufgrund gesundheitlicher Umstände kann ich derzeit nicht auf E-Mails oder Anrufe reagieren. Aktuell ist nicht absehbar, wann ich meine Tätigkeit wieder aufnehmen werde. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für laufende Fälle gilt folgendes:
Schreiben Sie bitte eine E-Mail und konkretisieren Sie Ihr Anliegen. Vielen herzlichen Dank.
WILLKOMMEN IM BAUBÜRO ING. JOHANNES FISCHER
Seit 2011 bin ich selbständig als Sachverständiger tätig.
In der Gerichtssachverständigenliste bin ich als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für folgende Fachgebiete eingetragen: www.sdgliste.justiz.gv.at
BAUWESEN
- 72.01 Hochbau und Architektur
IMMOBILIEN
- 94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)
- 94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)
- 94.23 Geschäftsräumlichkeiten
- 94.70 Nutzwertfeststellung, Parifizierung
LEISTUNGEN
BAUWESEN, HOCHBAU UND ARCHITEKTUR
- Hochbautechnische Gutachten
- Überprüfungen – Verifizierungen
- Feststellung des Baufortschritts lt. Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
- Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses
- Beweissicherungen
LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG
Die Liegenschaftsbewertung dient dem Zwecke der Ermittlung des Wertes einer Liegenschaft. Folgende Gründe können Anlass für eine Bewertung sein:
- Verkauf einer Liegenschaft
- Verlassenschaftsverfahren, Schenkung
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Kredite zur Sicherstellung
- Zwangsweise Verwertung (Versteigerung)
- Enteignungsverfahren
- Abgabeverfahren
- Pflegschaftsverfahren
PARIFIZIERUNG
Das Gutachten bildet die Basis zur Begründung von Wohnungseigentum durch Ermittlung der sogenannten Nutzwerte sowie der sogenannten Mindestanteile einer Liegenschaft.